Rechtliches

Auftragsverarbeitungs­vertrag

AVV nach Art. 28 DSGVO · Pflichtbestandteil jeder Sanadoc-Nutzung in der Praxis.

Wenn Sie Sanadoc in Ihrer Praxis, Ihrem MVZ oder Ihrer Klinik einsetzen, verarbeiten wir personenbezogene Patientendaten in Ihrem Auftrag. Nach Art. 28 DSGVO ist hierfür ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) verpflichtend.

Sanadoc stellt einen geprüften Standard-AVV bereit, der vor jeder produktiven Nutzung zwischen Ihnen (Verantwortlicher) und der Sanadoc UG (Auftragsverarbeiter) abgeschlossen wird.

  • Standardisiert nach Art. 28 DSGVO

    Vorlage entspricht den Anforderungen des Art. 28 DSGVO und gängigen Branchenstandards.

  • Hosting in Deutschland

    Alle Daten werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren verarbeitet — keine Drittlandtransfers.

  • TOM dokumentiert

    Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind detailliert beschrieben und auditierbar.

  • Volle Transparenz

    Subunternehmer, Speicherorte und Datenkategorien sind im Vertrag offen aufgelistet.

Inhalte des AVV

Der vollständige AVV regelt unter anderem:

  • 1Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  • 2Art und Zweck der Datenverarbeitung
  • 3Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen
  • 4Pflichten von Sanadoc als Auftragsverarbeiter
  • 5Rechte und Pflichten des Verantwortlichen
  • 6Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • 7Liste der Unter-Auftragsverarbeiter
  • 8Mitteilung von Datenpannen
  • 9Löschung und Rückgabe von Daten nach Vertragsende
  • 10Kontroll- und Auditrechte

AVV anfordern

Den vollständigen AVV inklusive TOM-Anlage senden wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden zu.

Bei Fragen erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter info@sanadoc.ai.